BAST - Mindeststandards
Stand: 2007
I. Grundprinzipien
1. Freiwilligkeit
Frequenz, Inhalt und Dauer der Kontakte zu den StreetworkerInnen richten sich nach den Wünschen und der Akzeptanz der KlientInnen.
2. Verschwiegenheit und Anonymität
Streetwork gibt keine klientInnenbezogenen Daten und Informationen an Dritte weiter, außer mit dem Einverständnis bzw. auf Wunsch der Betroffenen.
3. Kritische Parteilichkeit
Diese basiert auf einer sensiblen Wahrnehmung von Bedürfnissen und Problemlagen des Klientels, das heißt, die Person wird vorbehaltlos akzeptiert, aber es heißt nicht, alle Haltungen zu billigen / anzunehmen. In diesem Sinne hat Streetwork / Mobile Jugendarbeit Lobbyfunktion für die KlientInnen wahrzunehmen.
4. Akzeptierende Haltung
Wichtig ist, den KlientInnen gegenüber eine akzeptierende Haltung einzunehmen, sowie deren Interessen in den Mittelpunkt des professionellen Handelns zu stellen.
5. Niederschwelligkeit
Dieser Ansatz ermöglicht es, sozialarbeiterische, sozialpädagogische und jugendkulturelle Angebote der Zielgruppe zugängig zu machen, die klassische einrichtungsgebundene Angebote nicht annehmen können / wollen.
6. Transparenz
Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit den KlientInnen sind Arbeitsvoraussetzungen.
7. Lebensweltorientierung
Die spezielle Methode Streetwork ist gekennzeichnet dadurch, dass die KlientInnen an ihren Treffpunkten aufgesucht werden. Voraussetzungen für die notwendige akzeptierende Auseinandersetzung mit der jeweiligen Zielgruppe sind entsprechende Kenntnisse über deren Charakteristika und Lebensbezüge.
8. Sprachrohrfunktion
Streetwork / Mobile Jugendarbeit hat die Aufgabe, Bedürfnisse, Problemlagen sowie mögliche Lösungsansätze des Klientels – auf dessen Wunsch – öffentlich aufzuzeigen. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, ist die Kooperation sowohl mit anderen Institutionen als auch mit politischen Institutionen notwendig. Streetwork / Mobile Jugendarbeit übernimmt auch Anwalts- und Vermittlerfunktion für das Klientel und sorgt dafür, dass seine Bedürfnisse öffentlich formuliert und eingefordert werden.
9. Ressourcenorientierung
Ziel von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit ist es, die vorhandenen Potentiale und Ressourcen der jeweiligen Zielgruppen zu fördern und auszubauen.
10. Flexibilität und Mobilität
Szenespezifische Arbeitszeiten sind notwendig. Die Präsenz in einem Arbeitsfeld erfordert eine mögliche Anpassung an den Lebensrhythmus der jeweiligen Zielgruppe; bedarfsgerechte Interventionen sind daher nur durch flexibles Reagieren möglich, auch wenn dadurch die Regelarbeitszeit überschritten wird. Dennoch kein Zwang zu Überstunden! Möglichkeit auf finanzielle Abgeltung von Überstunden statt Zeitausgleich.
11. Erreichbarkeit
Die Inanspruchnahme von Streetwork-Angeboten soll für die KlientInnen unbürokratisch und adäquat und ohne Vorbedingungen (Auflagen) möglich sein. Weiter muss die räumliche und zeitliche Verfügbarkeit dieser Angebote für die Adressaten durchschaubar sein.
12. Kontinuität
Der Aufbau konstruktiver Beziehungen zu den KlientInnen erfordert eine kontinuierliche und tolerierte Anwesenheit an zielgruppenrelevanten Treffpunkten.
13. Geschlechtssensible Ansätze
Mit spezifischen Angeboten wird eine Sensibilisierung auf der Ebene der Geschlechterbeziehung – mit dem Focus auf Entschleierung von Strukturen, die Ungleichheit, Abwertung, Ausgrenzung und Unterdrückung bewirken – ermöglicht.
II. Strukturelle Standards
1. Erhebung der sozialräumlichen Rahmenbedingung
- Feldanalyse
Um effizientes Arbeiten sicherzustellen, muss zu Projektbeginn und bei Bedarf die Zeit für eine ausreichende Feldanalyse gewährleistet sein. Dauer mindestens 2 Monate - unter Berücksichtigung der jahreszeitbedingten KlientInnenaufkommens (Mind. 2 Personen).
- Dokumentation
unter Bedachtnahme des Grundprinzips Anonymität
- Adaptierung des Grundkonzepts, Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen, Leitbildentwicklung
- Arbeitsauftrag
In Kommunikation mit dem Arbeitgeber erarbeiten
2. Personelle Rahmenbedingungen
- Mind. 3 Personen mit mind. je 30 Wochenstunden
- Geschlechtsparitätische Besetzung
- Entlohnung nach Verwendungszweck und nicht nach Ausbildung – mindestens nach BAGS-KV
- Angestelltenverhältnis und nicht Werkverträge
- Mehrjährige Finanzierung (z.B. 3-Jahresverträge)
- Zeiten für kontinuierliche Teambesprechungen, Supervision (sowohl Gruppen- als auch Einzelsupervision) und mind. 3 Tage p.a. für Teamklausuren (Reflexion und Planung) müssen innerhalb der Arbeitszeit gesichert sein
- Gesundheitsvorsorge z.B. Hepatitisimpfung, Umsetzung der AUVA
Um die Qualität, Effizienz und Professionalität von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit zu gewährleisten, ist es unabdingbar in der Kontaktaufnahme zu zweit arbeiten zu können, wenn möglich gemischtgeschlechtlich. Die Verwirklichung der Arbeitsprinzipien kann nur durch teaminterne Reflexion und Informationsaustausch, sowie durch fachlichen Austausch gewährleistet werden. Auch die Kontinuität der Beziehungsarbeit (z.B. bei Krankenstand, Urlaub) muss an das Vorhandensein einer entsprechenden personellen Ausstattung gebunden sein.
- Einstellung neuer MitarbeiterInnen
Die Auswahl neuer MA obliegt dem Team. Für MA ohne abgeschlossene Ausbildung im psychosozialen Bereich, muss die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung bestehen.
3. Materielle Ressourcen
- Räumlichkeiten
Streetwork-Projekte müssen über szenenahe, geeignete Räumlichkeiten verfügen. Deren Ausstattung muss die effiziente Ausübung folgender Tätigkeiten gewährleisten:- Beratung
- Teamaustausch
- Büroarbeit
- Gruppenarbeit
Darüber hinaus soll(en) die Anlaufstelle(n) von den MitarbeiterInnen als Rückzugsmöglichkeit in Anspruch genommen werden können.
- Zeitgemäße technische Infrastruktur
PC, Telefon, Mobiltelefon, Fax, Internet, Anrufbeantworter, ...
- Handgeld
Unbürokratische Handhabe ohne Rechnungsbeleg
- Gewährleistung der Mobilität
Fahrtkostenübernahme (z.B. Netzkarte), oder geeignetes Fahrzeug (z.B. Bus, Dienstfahrrad...)
- Erreichbarkeit
Internet, Mobiltelefone, Telefone
- Pädagogisches Budget
Ausreichendes Budget für pädagogische, kulturelle und sportliche Aktivitäten und die dafür notwendigen Anschaffungen.
4. Strukturelle Rahmenbedingun
- Vernetzung und Kooperation als Teil des Arbeitsauftrages
- Öffentlichkeitsarbeit
- Ausreichender Versicherungsschutz für MitarbeiterInnen
Rechtsschutz, Vollkasko, Haftpflicht, Insassen
- Dienstausweis
5. Qualitätssicherung
- Fortbildung
Zur Aneignung eines breiten, ständig erneuerten fachlichen Wissens (Stichwort „Schnelllebigkeit der Szenen“) sowie zu Erfahrungsaustausch mit KollegInnen aus dem In- und Ausland sind regelmäßige externe und interne Fortbildungen erforderlich
- Mittel für Evaluation
- Finanzielle und zeitliche Ressourcen
- Kollegiale Beratung
- Teambegleitung, Teamzeiten, Teamgespräche, Klausuren
- Qualifizierte Einarbeitung für neue KollegInnen in neue Projekte
- Supervision
- Teilnahme an Fachtagungen
- Dokumentation
Beschlossen von der Generalversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork / Mobile Jugendarbeit Österreich (BAST) am 8. Februar 2007 in Reichenau an der Rax. Korrigierte Fassung – Juni 2007


